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Kundenbeistellungen, wie z.B. Fahrzeuge, Aggregateteile
(Getriebe, Motor), o.ä. werden in zwei getrennte zeitliche Bereiche unterteilt.
Bei einer Lagerung von mehr als zwei Kalendertagen, wobei der Abgabetag und der
Abholtag nicht mit eingerechnet ist, greift unsere Regelung gemäß unseres
Managementhandbuches. Bei einer kürzeren Lagerung greift dieser Paragraph der
AGB. Die Lagerung (Teile) bzw. die Unterstellung nachts (Fahrzeuge), findet
jeweils innerhalb des Gebäudes statt. Über offensichtliche Beschädigungen, die
bereits bei Abgabe der Beistellung vorhanden waren, wird der Abgeber mündlich
informiert. Der Annehmer übernimmt keine Haftung für Beschädigungen die während
der Beistellung auftreten.
Weitere Regelungen sind dem Vertragsrecht, bzw. dem BGB zu
entnehmen.
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