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Datenschutz-Richtlinie des Büroverbundes
Struck-Sczech-Vatterott
Stand: 04. Januar 2010
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
1. Name der verantwortlichen Stelle:
Ingenieurbüro Struck (1)
Ingenieurbüro Struck-Vatterott (2)
Ingenieurbüro Struck-Sczech (3)
Ingenieurbüro Struck-Vatterott (4)
Ingenieurbüro Struck-Sczech (5)
2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer
oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des
Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der
Datenverarbeitung beauftragten Personen:
Inhaber:
Christoph Struck (1)
Christoph Struck, Andreas Vatterott (2)
Markus Sczech, Christoph Struck (3)
Andreas Vatterott, Christoph Struck (4)
Markus Sczech, Christoph Struck (5)
Beauftragter Leiter der
Datenverarbeitung: Martin Schwarz
Betrieblicher
Datenschutzbeauftragter: Bruno Gutmann
3. Anschrift der verantwortlichen
Stelle:
Weinweg 33, 76131 Karlsruhe (1)
Julius-Moser-Straße 1, 75179 Pforzheim (2)
Karlsruher Straße 20, 76437 Rastatt (3)
Dieselweg 4a, 76646 Bruchsal (4)
Hauptstraße 131, 77815 Bühl (5)
4. Zweckbestimmung
Zweckbestimmung der Erhebung,
Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist die
zur Abwicklung von Tätigkeiten in Zusammenhang mit den
Aufgaben als
- Prüfingenieure im amtlichen Bereich,
- im Kfz-Sachverständigenbereich,
- im Bereich der Betreuung von
Arbeitssicherheit und
- im Bereich der Betreuung von
Datenschutz.
und der damit verbundenen
Unterstützungsverfahren.
Die Verfahren beziehen sich auf
-
Kunden-/Interessenten-/Partnerverwaltung
- Einkauf mit Lieferantenverwaltung
- Qualitätssicherung
- Lagermanagement
- Versand
- Finanzbuchhaltung sowie
- Personalverwaltung und -steuerung
- Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
für Mitarbeiter
für eigene Zwecke sowie im Auftrag und
Namen der Partnergesellschaften gemäß der
Dienstleistungsvereinbarungen mit den Partnerunternehmen.
5. Beschreibung der betroffenen
Personen und der diesbezüglichen Daten/Datenkategorien
Es werden im Wesentlichen zu folgenden
Gruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und
genutzt, soweit es sich um natürliche Personen handelt und
soweit diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke
erforderlich sind:
- Vertragspartner, Kunden,
Lieferanten, Interessenten (i.w. Firmen-, Namens- und
Adressdaten, Identifikations- und Bonitätsdaten,
Vertragsdaten soweit zur Vertragsabwicklung
erforderlich, Umsatz-, Zahlungs- und Leistungsdaten,
Steuerungsdaten ggf. sonstige Daten, die für die
ordnungsgemäße und sachgerechte Beratung und Abwicklung
erforderlich sind)
- Mitarbeiter, Auszubildende,
Praktikanten, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter,
Ruheständler/Rentner/Pensionäre, Unterhaltsberechtigte
sowie Angehörige (Bewerbungsdaten, Vertrags-/Stamm- und
Abrechnungsdaten einschließlich Daten zur Lohn- und
Gehaltsabrechnung, zur Lohnsteuer und
Sozialversicherung; Angaben zu Privat- und
Geschäftsadresse, Tätigkeitsbereich; Transaktions- und
Leistungsdaten, Bankverbindungsdaten, dem Mitarbeiter
anvertraute Vermögensgegenstände; Kontaktinformationen;
Mitarbeiterstatus; Qualifikationen;
Mitarbeiterbeurteilungen; beruflicher Werdegang;
Gesundheitsdaten; Notfallkontaktdaten wie vom
Mitarbeiter gemachte Angaben zu ausgewählten Personen,
die im Notfall kontaktiert werden sollen, zu Zwecken der
Personalverwaltung und -steuerung, der Kommunikation
sowie der Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen)
6. Empfänger/Kategorien von
Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
- Öffentliche Stellen, die Daten
aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B.
Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden).
- Interne Stellen, die an der
Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt
sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen,
Produktion, Einkauf, Marketing, Vertrieb,
Telekommunikation und EDV).
- Externe Auftragnehmer
(Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur
Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem
Auftrag.
- Weitere externe Stellen wie z.B.
Kreditinstitute (Gehaltszahlungen,
Lieferantenrechnungen), gruppenzugehörige Unternehmen
oder andere externe Stellen zur Erfüllung der oben
genannten Zwecke soweit der Betroffene seine
schriftliche Einwilligung erklärt hat, dies zur
Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung
aus überwiegendem berechtigten Interesse zulässig ist.
7. Regelfristen für die Löschung der
Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige
Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen, die im
Wesentlichen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren
erfordert, zum Teil aber auch darunter liegen. Darüber
hinaus können sich Abweichungen durch satzungsmäßige oder
vertragliche Aufbewahrungsfristen ergeben.
Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten
routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur
Vertragserfüllung (z.B. Werk- und Dienstverträge)
erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind,
werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfällt.
8. Geplante Datenübermittlung in
Drittstaaten:
Eine Übermittlung in Drittstaaten
findet derzeit nicht statt.
Ingenieurbüros Struck, Struck-Sczech, Struck-Vatterott
-Geschäftsleitung- |