Arbeitssicherheit – Gesundheitsschutz

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische
Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz

  • Sicherheitstechnische Betreuung durch
    Fachkräfte für Arbeitssicherheit
    (z.B. Begehung, Schulung, Unterweisung)
  • Arbeitsmedizinische Betreuung
    (z.B. Beratung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung)

Prüfung von Betriebsmitteln und Anlagen

  • Prüfungen an kraftbetätigten Fenstern,
    Türen und Toren
  • Prüfungen an Hebebühnen
  • Prüfungen an Absauganlagen
  • Prüfungen an Flurförderfahrzeugen