
| Hauptuntersuchungen, Ein- und
Anbauabnahmen
Als Gründungsmitglied der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) - der größten Überwachungsorganisation von freien Sachverständigen - führen wir in deren Auftrag entsprechend der Gesetzgebung und Anerkennung durch das Land Baden-Württemberg Fahrzeuguntersuchungen gemäß § 29 der StVZO durch. Folgende Leistungen können unsere Prüfingenieure Ihnen anbieten: Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO (Hauptuntersuchung) zur Erlangung der amtlichen Prüfplakette nach Anlage VIIIa sowohl in unseren eigenen Stationen als auch an anerkannten Prüfstützpunkten wie z.B. Werkstätten. Untersuchung Motormanagement und der Abgase (UMA, vormals Abgasuntersuchung / AU) die seit 01.01.2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung ist. Abnahmen von Fahrzeug Ein- und Anbauten nach § 19 (3) StVZO, z.B.:
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Zusätzliche Untersuchungen:
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