Technischer Dienst


GTÜ

Unsere neueste Dienstleistung ist unsere Arbeit für den Technischen Dienst der GTÜ
Seit 2009 konnten wir Änderungen an Neufahrzeugen ohne gültige Grundlagen (Teilegutachten, ABE) abnehmen. Seit Februar 2019 sind die Befugnisse erheblich erweitert worden und erschließen sich bis hin zur Begutachtung zur Erlangung einer EG-Betriebserlaubnis von Komplettfahrzeugen
Zur Internetseite der GTÜ (Es öffnet sich ein neues Fenster mit Inhalten der GTÜ)

Folgende Leistungen können unsere "unterschriftsberechtigten Personen" Ihnen anbieten:

  • Begutachtung nach § 21 StVZO - "Vollgutachten" - Einzelbetriebserlaubnis z.B. US Import
  • "Einzelabnahmen" nach § 19(2) StVZO i. V. m. § 21 StVZO
  • Änderung der Fahrzeugart - PKW zu Wohnmobil
  • Einzelgenehmigungen von Neufahrzeugen nach § 13 EG-FGV
  • § 70 StVZO im Zusammenhang mit Einzelbegutachtungen nach § 13 EG-FGV
  • Erstellung von Typgenehmigungen
  • Anfangsbewertung beim KBA (Kraftfahrt Bundesamt) oder SNCH (Société National de Certification et d'Homologation)
  • Erstellung von Teilegutachten
  • Erstellung von Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE) für Fahrzeuge und Fahrzeugteile
  • E-Mobility
  • ADR-Zulassungsbescheinigungen

  •