Bitte Standort auswählen!
Bei technischen Änderungen an ihrem Fahrzeug kann eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO notwendig sein. Dies können Sie dem zugehörigen Prüfzeugnis (Teilegutachten oder Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. ABE) des veränderten Bauteils entnehmen. Bei Notwendigkeit einer Änderungsabnahme können Sie mit dem Fahrzeug sowie den Dokumenten gerne bei unseren Prüfstellen vorbeikommen, um eine Änderungsabnahmebescheinigung zu erhalten. Bei Mehrfachänderungen (z.B. Rad-Reifen- Kombination und Fahrwerk) ist eine gesonderte Überprüfung durch unsere Prüfingenieure erforderlich.
Der Annahmeschluss für GTÜ-Dienstleistungen erfolgt, abhängig vom Kundenaufkommen, mindestens 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten.
Benötigte Unterlagen:
-
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
-
Genehmigungsunterlagen der geänderten Teile (ABE, Teilegutachten)
-
Vorangegangene Änderungsabnahmen bzw. zugehörige Genehmigungsunterlagen
Abnahmen von Fahrzeug Ein- und Anbauten nach §19(3) StVZO, z.B.:
-
Tieferlegungen
-
Reifen und Räder
-
Spoiler und Verbreiterungen
-
Spurverbreiterung
-
Abgasanlagen
-
Leistungssteigerungen bzw. -reduzierung (Drosselungen)
-
etc.
Weitere Details