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Einzelabnahme

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Unsere neueste Dienstleistung ist unsere Arbeit für den Technischen Dienst der GTÜ.
Seit 2009 konnten wir Änderungen an Neufahrzeugen ohne gültige Grundlagen (Teilegutachten, ABE) abnehmen. Seit Februar 2019 sind die Befugnisse erheblich erweitert worden und erschließen sich bis hin zur Begutachtung zur Erlangung einer EG-Betriebserlaubnis von Komplettfahrzeugen.

Wichtig: Für die Einzelabnahme Ihres Fahrzeugs ist eine Terminvereinbarung nötig!

Folgende Leistungen können Ihnen unsere "unterschriftsberechtigten Personen" anbieten:

  • Begutachtung nach § 21 StVZO - "Vollgutachten" - Einzelbetriebserlaubnis z.B. US Import

  • "Einzelabnahmen" nach § 19(2) StVZO i. V. m. § 21 StVZO

  • Einzelgenehmigungen von Neufahrzeugen nach § 13 EG-FGV

  • § 70 StVZO im Zusammenhang mit Einzelbegutachtungen nach § 13 EG-FGV

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