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Unsere Prüfingenieure führen auch die Oldtimerbegutachtung gemäß §23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung durch. Grundvoraussetzung ist, dass der Oldtimer mindestens vor 30 Jahren erstmals zugelassen wurde. Neben den Prüfpunkten der Hauptuntersuchung wird hierbei außerdem der Pflege- bzw. Erhaltungszustand sowie die Originalität des Fahrzeugs begutachtet.
Sie benötigen für das H-Kennzeichen Ihres Fahrzeugs keine Terminvereinbarung!
Mit Ausnahme von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen, hier ist eine vorherige Terminabsprache notwendig.
Der Annahmeschluss für GTÜ-Dienstleistungen erfolgt, abhängig vom Kundenaufkommen, mindestens 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten.
Benötigte Unterlagen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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sofern Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug haben die Genehmigungspapiere (ABE) oder Änderungsabnahmen