
Komplettbetreuung Arbeitssicherheit
Regelbetreuung nach ASiG – Übersicht:
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Bei Betrieben mit bis zu 10 MitarbeiterInnen besteht die Regelbetreuung aus einer Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Diese Betreuung hat keine festen Einsatzzeiten, das heißt, der Umfang der Betreuung kann vom Unternehmen nach Bedarf gewählt werden. Die Grundbetreuung umfasst z.B. die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie Beratung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Anlassbezogen wird zusätzlich bei besonderen Ereignissen wie Arbeitsunfällen oder Neueinführung von Arbeitsmitteln unterstützt.
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Für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden umfasst die Regelbetreuung zwei Bausteine:
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Die Grundbetreuung mit von der Berufsgenossenschaft vorgegebenen festen Einsatzzeiten, je nach Gefährdungsgruppe des Unternehmens (z.B. 0,5 bis 2,5 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter).
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Und eine betriebsspezifische Betreuung, die die individuellen Bedarfe des Unternehmens berücksichtigt und deren Umfang individuell festgelegt werden kann.
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Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können zwischen der Regelbetreuung und einer alternativen, bedarfsorientierten Betreuung wählen, bei der der Unternehmer in Eigenverantwortung den Arbeitsschutz gestaltet (z.B. durch Schulungen).
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Ab 50 Beschäftigten ist die Regelbetreuung verpflichtend.
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Diese Komplettbetreuung umfasst somit sowohl die regelmäßige Grundbetreuung mit vorgegebenen festen Zeiten als auch eine individuelle Anpassung des Betreuungsumfangs je nach Größe, Branche und Gefährdungslage des Betriebs.
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Die Leistungen der Betreuung umfassen u.a. Beratung, Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen, Dokumentation und Unterstützung bei organisatorischen Sicherheitsthemen.
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Die genaue Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung zwischen Unternehmen, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.


