
Prüfung von Arbeitsmitteln
Elektrogeräte
Die Prüfung elektrischer Geräte nach DGUV Vorschrift 3 (V3) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahme, um Unfälle durch defekte Elektrogeräte im Betrieb zu verhindern. Alle Unternehmen sind verpflichtet, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktion prüfen zu lassen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Die DGUV V3 schreibt vor, dass sowohl ortsveränderliche als auch ortsfeste elektrische Betriebsmittel (wie Computer, Verlängerungskabel, Maschinen oder Stromverteiler) regelmäßig geprüft werden. Ziel ist die zuverlässige Erkennung von Gefahren, wie Stromschlag- oder Brandrisiken, bevor Schäden oder Unfälle entstehen.
Mit einer professionellen Elektrogeräteprüfung nach DGUV V3 sorgen Sie für einen sicheren Arbeitsplatz, schützen Ihr Team und sichern die rechtlichen Vorgaben für Ihr Unternehmen zuverlässig ab.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Elektrogeräte sicher und rechtskonform prüfen zu lassen!
Wie wird geprüft?
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Sichtprüfung der Geräte auf äußere Mängel und erkennbare Defekte.
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Technische Prüfungen wie Messung von Isolations- und Schutzleiterwiderständen.
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Funktionstests gemäß Herstellervorgaben zur Überprüfung der Gerätesicherheit.
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Nachweis durch ein Prüfprotokoll und eine Prüfplakette als Bestätigung der bestandenen Prüfung.
Wer darf prüfen?
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Die Prüfung darf nur von einer sogenannten befähigten Person durchgeführt werden – meist Elektrofachkräfte mit spezieller Ausbildung und Erfahrung. So wird sichergestellt, dass alle Prüfungen fachgerecht und nach den aktuellen technischen Regelwerken durchgeführt werden.
Prüffristen
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In der Regel findet die Prüfung mindestens einmal jährlich statt.
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Wenn die Geräte wenig bewegt oder benutzt werden kann die Prüffrist auf 24 Monate verlängert werden.
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Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Vorteile und Bedeutung
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Eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung ist nicht nur gesetzlich verpflichtend, sondern schützt auch vor:
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Stromunfällen und deren teils schweren Folgen
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Betriebsunterbrechungen durch Reparaturen oder Ausfälle
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finanziellen Schäden durch Haftungs- und Versicherungsverlust
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Leitern und Tritte
Die regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitssicherheit und für alle Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei werden tragbare Leitern und Tritte gemäß der DGUV Information 208-016 kontrolliert.
Mit einer fachgerechten Prüfung Ihrer Leitern und Tritte sorgen Sie für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben.
Sichern Sie sich und Ihre Beschäftigten – wir unterstützen Sie gerne bei der sicheren und normgerechten Prüfung Ihrer Betriebsmittel!
Wie wird geprüft?
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Sichtprüfung auf Schäden, Verformungen oder Abnutzung.
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Funktionsprüfung beweglicher Teile und rutschfester Flächen.
Wer darf prüfen?
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Leitern und Tritte werden von geschulten Mitarbeitern die geprüft, die über die notwendige Sachkunde verfügen.
Prüffristen
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In der Regel findet die Prüfung mindestens einmal jährlich statt.
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Häufig genutzte Leitern und Tritte, z. B. in Lagerbereichen, sollten eventuell häufiger geprüft werden; die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Vorteile und Bedeutung
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Die regelmäßige und dokumentierte Prüfung beugt Unfällen durch Defekte oder verschlissene Leitern vor und reduziert Ausfallzeiten sowie Haftungsrisiken.
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Alle Befunde werden in einem Prüfprotokoll dokumentiert.
Tore
Kraftbetriebene Tore sind bewegliche Raumabschlüsse, die – meist elektrisch, elektrohydraulisch oder pneumatisch – durch einen Motor geöffnet und geschlossen werden. Typische Beispiele sind Industrietore, Rollgitter und Flügeltore, die vor allem im Liefer- und Fahrzeugverkehr zum Einsatz kommen.
Eine professionelle und normgerechte Prüfung Ihrer kraftbetriebenen Tore nach ASR A1.7 und DGUV Information 208-022 sorgt für einen sicheren Betriebsablauf und schützt sowohl Mitarbeitende als auch Unternehmen.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne bei der gesetzeskonformen Prüfung Ihrer Toranlagen!
Wie wird geprüft?
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Sichtprüfung auf äußere Mängel, Schäden und korrekte Beschilderung.
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Messungen (z. B. Isolationswiderstand, Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen wie Sensoren und Endabschaltungen).
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Erprobung: Ein- und Ausfahren, Kontrolle aller Steuerungsfunktionen und des Einrastmechanismus.
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Überprüfung, ob das Tor im Notfall manuell geöffnet werden kann und ob alle sicherheitstechnischen Einrichtungen korrekt funktionieren.
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Prüfung aller relevanten Dokumentationen und Betriebsanleitungen.
Wer darf prüfen?
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Die Prüfung muss von einer sachkundigen Person gemäß Herstellerangaben durchgeführt werden. Diese Person muss mit geeigneter Messtechnik ausgestattet und in der Lage sein, Schließkräfte und Sicherheitseinrichtungen fachgerecht zu beurteilen.
Prüffristen
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Mindestens einmal jährlich, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung und der Nutzungshäufigkeit.
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Erstprüfung nach Einbau und vor der ersten Inbetriebnahme.
Vorteile und Bedeutung
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Schutz vor Unfällen, Verletzungen und Sachschäden.
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Sicherstellung der Betriebssicherheit und Reduktion von Haftungsrisiken.
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Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Beweissicherheit durch Prüfprotokoll).
Hebebühnen
Die Prüfung von Hebebühnen ist nach den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) streng geregelt, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Der maßgebliche Grundsatz für die Prüfung von Hebebühnen ist der DGUV Grundsatz 308-002.
Diese Prüfungen dienen dazu, die Sicherheit von Personen, die Hebebühnen bedienen oder sich darauf aufhalten, sowie den Schutz des Betriebes zu garantieren. Die konsequente und fachgerechte Prüfung reduziert das Risiko von Unfällen und kann Haftungsrisiken minimieren.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der sicheren, normgerechten Prüfung Ihrer Hebebühnen nach den geltenden Vorschriften.
Wie wird geprüft?
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Mechanische und sicherheitstechnische Funktionstüchtigkeit
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Prüfung der Steuerungen und Sicherheitsvorrichtungen
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Sichtprüfungen auf sichtbare Mängel
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Dokumentation der Prüfergebnisse im Prüfbuch gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Wer darf prüfen?
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Die regelmäßigen Prüfungen werden von befähigten Personen durchgeführt, die über die notwendige Sachkunde verfügen.
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Außerordentliche Prüfungen erfordern Sachverständige.
Prüffristen
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Die Fristen legt der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest, in der Regel erfolgt mindestens eine jährliche Prüfung.
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Vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sind besondere Prüfungen verpflichtend.
Vorteile und Bedeutung
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Schutz vor Unfällen, Verletzungen und Sachschäden.
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Sicherstellung der Betriebssicherheit und Reduktion von Haftungsrisiken.
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Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Beweissicherheit durch Prüfprotokoll).


