
Fachprüfung von Lackier- und Trocknungsanlagen
Lackier- und Trocknungsanlagen stellen hohe Anforderungen an Technik, Explosionsschutz und Arbeitssicherheit. Wir führen fachkundige Prüfungen und Abnahmen nach Betriebssicherheitsverordnung und ÜAnlG durch – zuverlässig, nachvollziehbar und abgestimmt auf Ihre betrieblichen Abläufe.
Dabei betrachten wir nicht nur die einzelne Anlage, sondern alle sicherheitsrelevanten Komponenten und Schnittstellen: von Absaug- und Lüftungssystemen über explosionsgefährdete Bereiche und elektrische Betriebsmittel bis hin zu Einrichtungen für Lagerung, Verarbeitung und Reinigung von Beschichtungsstoffen.
So erhalten Sie eine fundierte Bewertung Ihrer Anlage, klare Handlungsempfehlungen und eine sichere Grundlage für einen rechtskonformen Betrieb.
Geprüfte Anlagen und Einrichtungen
Wir übernehmen Prüfungen und Abnahmen unter anderem für folgende Anlagen und Einrichtungen:
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Lackierkabinen und Kombikabinen
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Lacktrockner und Trocknungseinrichtungen
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Spritzräume, Spritzecken und Absaugwände
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Spot-Repair-Arbeitsplätze
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Multiarbeitsplätze
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Füller- und Vorbereitungsplätze mit Absaugung
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Lacklager und Lackmischräume
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Reinigungsgeräte für Lackierpistolen
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Lackiercontainer
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Spritzstände und vergleichbare Beschichtungsarbeitsplätze

Die folgenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien werden dabei herangezogen:
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TRBS 1201 Teil 1
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Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
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VDMA 24365
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DGUV 209-046
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Gefahrstoffverordnung
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Aktuelle Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 bis 16 und Anhang 2 Abschnitt 3)
